Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Werten.
- Ab 21 km/h Überschreitung werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Ab 26 km/h innerorts oder 31 km/h außerorts droht ein Fahrverbot.
- Als Fahrzeughalter sind Sie nicht zur Selbstbelastung verpflichtet. Der Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt zurückgesandt werden.
- Messfehler, fehlende Eichung oder Verfahrensfehler führen häufig zum Wegfall des Bußgeldbescheids. Die Akteneinsicht deckt Schwachstellen auf.
Ein Blitzer reicht oft, um Fahrverbot, Punkte und ein hohes Bußgeld auszulösen. Doch die Messtechnik ist komplex, und die Behörden halten sich nicht immer an die technischen und rechtlichen Vorgaben. Wer die häufigen Fehlerquellen kennt, hat reale Chancen, sich erfolgreich zu wehren.
Wie Geschwindigkeitsmessung funktioniert
In Deutschland kommen verschiedene Messsysteme zum Einsatz. Jedes hat eigene Fehlerquellen und formale Voraussetzungen. Die Verteidigung beginnt mit der Identifikation des verwendeten Systems.
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Straßenverkehrsordnung, § 3 GeschwindigkeitStationäre Radaranlagen
Fest installierte Blitzer wie PoliScan Speed oder ES 8.0. Sie erkennen das Fahrzeug per Laser oder Radar und fotografieren bei Überschreitung. Sie müssen regelmäßig geeicht und gewartet werden. Die Eichfrist beträgt ein Jahr.
Mobile Messgeräte
Handgeführte Lasergeräte wie Riegl FG21-P oder LTI 20.20 TS/KM, oft durch die Autobahnpolizei Mittelfranken eingesetzt. Die Bedienung erfordert geschulte Beamte, die Aufstellung muss den technischen Vorgaben entsprechen. Fehler bei der Anvisierung führen regelmäßig zu fehlerhaften Messungen.
Abschnittskontrolle (Section Control)
Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird über eine Strecke ermittelt. Der Einsatz ist rechtlich lange umstritten gewesen, inzwischen aber durch Landesgesetze legitimiert. Fehler entstehen bei der Zuordnung zwischen Start- und Endmessung oder durch Spurwechsel.
Abstandsmessung und Nachfahrt
ProVida-Systeme messen aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug. Die Messung muss über eine festgelegte Mindeststrecke und mit konstantem Abstand erfolgen. Auch hier gibt es zahlreiche Angriffspunkte.
Der Toleranzabzug
Jede Geschwindigkeitsmessung ist fehleranfällig. Um messtechnische Ungenauigkeiten zu kompensieren, zieht die Behörde einen Toleranzwert vom gemessenen Wert ab. Erst der bereinigte Wert ist die Grundlage für das Bußgeld.
Toleranzabzug prüfen
Bei Messwerten unter 100 km/h zieht die Behörde 3 km/h ab, bei Werten ab 100 km/h sind es 3 Prozent. Prüfen Sie im Bescheid, ob der Abzug korrekt erfolgt ist. Gelegentlich wird vergessen oder falsch berechnet. Ein fehlender Toleranzabzug macht den Bescheid angreifbar.
Bei standardisierten Messverfahren (PoliScan, ES 8.0) gilt die Messung als technisch einwandfrei, solange der Toleranzwert richtig angewandt wurde. Die Rechtsprechung stuft sie als „standardisierte Messverfahren" ein, was den Nachweis konkreter Messfehler erschwert, aber nicht ausschließt.
Typische Messfehler und Angriffspunkte
Fehlende oder abgelaufene Eichung
Messgeräte müssen gültig geeicht sein. Ist der Eichschein zum Tatzeitpunkt abgelaufen, ist die Messung unverwertbar. Der Eichschein muss in der Akte liegen. Fehlt er oder ist er abgelaufen, wird das Verfahren regelmäßig eingestellt.
Aufstellfehler
Die Bedienungsanleitung des Geräts schreibt präzise Bedingungen vor: Abstand zur Fahrbahn, Winkel, Mindestabstand zu Metallobjekten. Werden diese nicht eingehalten, entstehen Messfehler. Die Messung ist in solchen Fällen nicht verwertbar.
Bedienungsfehler
Handgeführte Lasergeräte erfordern korrekte Anvisierung des Fahrzeugs. Falsche Zielpunkte, Verwacklung oder zu große Messentfernung führen zu fehlerhaften Werten. Ein geschulter Beamter muss das Gerät bedienen, Schulungsnachweise sollten in der Akte sein.
Fahreridentifizierung
Das Foto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Bei unscharfen Bildern, Sonnenblenden oder Schattenwurf lässt sich die Identifizierung oft bestreiten. Die Behörde muss den Fahrer beweisen, Vermutungen reichen nicht.
Der Bußgeldkatalog
Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) regelt, welche Sanktionen bei welcher Überschreitung greifen. Die Staffelung steigt stufenweise an.
Innerorts
Bis 10 km/h: 30 Euro, keine Punkte.
11-15 km/h: 50 Euro, keine Punkte.
16-20 km/h: 70 Euro, keine Punkte.
21-25 km/h: 115 Euro, 1 Punkt.
26-30 km/h: 180 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.
31-40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
41-50 km/h: 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
51-60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.
61-70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Über 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Außerorts
Die Beträge liegen durchgehend etwas niedriger, das Fahrverbot greift erst ab 31 km/h. Ausführliche Informationen zum Fahrverbot finden Sie im gesonderten Artikel.
Der Anhörungsbogen: Ausfüllen oder nicht?
Vor Erlass des Bußgeldbescheids erhält der Halter in der Regel einen Anhörungsbogen. Darin wird gefragt, ob er selbst gefahren ist und ob er sich äußern möchte. Viele Betroffene füllen den Bogen vorschnell aus und belasten sich damit selbst.
Keine Aussagepflicht
Als Betroffener müssen Sie sich nicht selbst belasten. Pflichtangaben sind nur Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Familienstand. Alles andere ist freiwillig. Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht zum Nachteil gereichen.
Was Sie nicht tun sollten: Den Bogen ohne Prüfung ausfüllen, die Tat zugeben oder Angaben zum Fahrerkreis machen, bevor Sie die Akte gesehen haben. Gesagte Sätze lassen sich später schwer relativieren.
Was Sie tun sollten: Die Pflichtangaben zur Person eintragen, zur Sache keine Stellungnahme abgeben. Optional kann ein Anwalt beauftragt werden, der Akteneinsicht beantragt und erst dann argumentiert.
Verteidigungsansätze
Nach Zugang des Bußgeldbescheids beginnt die 2-Wochen-Frist für den Einspruch. Detaillierte Informationen zum Vorgehen im Einspruchsverfahren. Die möglichen Angriffspunkte:
Formelle Prüfung. Wurde der Bescheid korrekt zugestellt? Ist die Rechtsmittelbelehrung vollständig? Sind Tatzeit, Tatort und Tatvorwurf präzise benannt? Formfehler können zum Wegfall führen.
Technische Prüfung. Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise und Bedienungsanleitung anfordern. Abweichungen von den technischen Vorgaben dokumentieren. Bei berechtigten Zweifeln Sachverständigen beauftragen.
Verjährungsprüfung. Bei einfachen Ordnungswidrigkeiten tritt nach drei Monaten Verjährung ein, wenn in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid erlassen oder der Anhörungsbogen zugestellt wurde. Bei Unterbrechungsmängeln kann das Verfahren eingestellt werden.
Fahreridentifizierung. Ist der Fahrer auf dem Foto eindeutig zu erkennen? Bei Zweifeln kann die Behörde den Fahrerbeweis nicht führen, das Verfahren wird eingestellt.
Punkte in Flensburg
Ab 21 km/h werden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Einfache Überschreitungen bringen einen Punkt, schwerere zwei Punkte. Die Punkte werden nach 2,5 bis 10 Jahren gelöscht, abhängig von Schwere und Art des Verstoßes.
Punkteabbau durch Seminar. Bis zu einem Punktestand von fünf kann durch ein Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Das Seminar ist kostenpflichtig und nur alle fünf Jahre einmal anrechenbar. Bei sechs oder mehr Punkten ist der Abbau nicht mehr möglich.
Acht Punkte: Führerscheinentzug. Bei Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vor Erreichen (ab vier Punkten) erhält der Halter eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Wer an dieser Schwelle steht, sollte jeden Bescheid anfechten lassen.
Häufige Fragen zu Blitzer-Verstößen
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Zu den persönlichen Angaben ja. Zur Sache selbst besteht keine Auskunftspflicht. Als Betroffener haben Sie das Recht zu schweigen. Als Zeuge oder Halter müssen Sie den Fahrer zwar benennen, wenn Ihnen dies zumutbar ist, Sie können aber auch hier anwaltlich beraten vorgehen.
Wird der Toleranzabzug automatisch abgezogen?
Ja, der Toleranzabzug ist zwingend vorgeschrieben und erfolgt in der Regel automatisch. 3 km/h bei Werten unter 100 km/h, 3 Prozent darüber. Prüfen Sie im Bescheid, ob die Abzugswerte korrekt ausgewiesen sind, Fehler kommen vor.
Kann ich die Messung bestreiten?
Ja. Nach Akteneinsicht prüft der Anwalt Eichschein, Messprotokoll und Schulungsnachweise. Abweichungen von der Bedienungsanleitung, fehlende Eichung oder unzureichende Dokumentation führen regelmäßig zur Verfahrenseinstellung. Bei standardisierten Messverfahren ist die Hürde höher, aber nicht unüberwindbar.
Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht zurückschicke?
Nichts Negatives. Das Nichtausfüllen hat keine rechtlichen Nachteile. Die Behörde erlässt dann aufgrund der vorhandenen Beweise einen Bußgeldbescheid, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen können. Oft ist dies die taktisch klügere Variante.
Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt?
Nach dem Blitzer vergehen typischerweise zwei bis acht Wochen bis zur Zustellung des Anhörungsbogens. Der Bußgeldbescheid folgt weitere vier bis acht Wochen später. Gesamtdauer bis zum Bescheid: meist zwei bis drei Monate. Nach drei Monaten ohne Unterbrechung tritt Verjährung ein.
Bekomme ich bei jedem Blitzer ein Foto zugesandt?
Nein, nicht automatisch. Das Foto ist Teil der Akte und wird auf Antrag im Rahmen der Akteneinsicht zur Verfügung gestellt. Der Anhörungsbogen enthält oft nur ein kleines Vorschaubild. Für die Verteidigung ist das vollständige Foto in Originalauflösung wichtig.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.