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Miet- und WEG-Recht

Mieterhöhung: Wann Sie zustimmen müssen

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung darf der Vermieter eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (§ 558 BGB).
  • In Nürnberg gilt die verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent binnen drei Jahren.
  • Der Mieter hat nach Zugang zwei Monate Zeit zur Zustimmung (§ 558b BGB). Verweigert er, kann der Vermieter binnen weiterer drei Monate Klage erheben.
  • Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB folgt anderen Regeln und ist von der Kappungsgrenze nicht erfasst.

Eine Mieterhöhung setzt in Deutschland strenge formelle und inhaltliche Voraussetzungen voraus. Für Nürnberg als ausgewiesenes Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten zusätzliche Einschränkungen durch Kappungsgrenze und Mietpreisbremse. Fehler im Erhöhungsverlangen führen regelmäßig zur Unwirksamkeit, auch wenn die geforderte Miete sachlich berechtigt wäre.

Welche Arten der Mieterhöhung gibt es?

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt mehrere Wege, die Miete anzupassen. Jede Variante folgt eigenen Regeln.

  • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 558 ff. BGB): die klassische Anpassung im laufenden Mietverhältnis.
  • Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB): nach baulichen Maßnahmen, acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich.
  • Staffelmiete (§ 557a BGB): Erhöhungen sind bereits im Mietvertrag festgeschrieben.
  • Indexmiete (§ 557b BGB): Koppelung an den Verbraucherpreisindex.

Die häufigste Form ist die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Dieser Artikel konzentriert sich auf sie.

Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

§ 558 BGB

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.

Bürgerliches Gesetzbuch, § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.

Nürnberger Mietspiegel

Die Stadt Nürnberg stellt einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB bereit. Er wird alle zwei Jahre aktualisiert und dient als zentrale Begründungsgrundlage. Der Mietspiegel differenziert nach Baujahr, Wohnungsgröße, Ausstattung und Lage. Zu- und Abschläge für einzelne Merkmale sind zu berücksichtigen.

Kappungsgrenze 15 Prozent in Nürnberg

Grundsätzlich darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt senkt eine Rechtsverordnung des Landes die Grenze auf 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Für Nürnberg gilt die verschärfte Kappungsgrenze.

Beispielrechnung

Bei einer Ausgangsmiete von 600 Euro netto darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 90 Euro auf 690 Euro steigen, selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt. Die Kappungsgrenze gilt unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete als absolute Obergrenze.

Formvorschriften (§ 558a BGB)

§ 558a BGB

Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein begründetes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen.

Bürgerliches Gesetzbuch, § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung

Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen (Brief oder E-Mail). Eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend. Zwingende Inhalte:

  • Angabe der bisherigen und der neuen Miete in Euro
  • Erhöhungsbetrag
  • Zeitpunkt, ab dem die neue Miete gelten soll
  • Nachvollziehbare Begründung mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten
  • Aufforderung zur Zustimmung

Bezug auf den Mietspiegel

Bei Bezugnahme auf den Nürnberger Mietspiegel muss das Schreiben die Wohnung in die zutreffenden Mietspiegelfelder einordnen und die maßgeblichen Werte benennen. Fehler bei Lageeinstufung, Baujahr oder Ausstattungsmerkmalen führen regelmäßig zur formellen Unwirksamkeit.

Zustimmung des Mieters (§ 558b BGB)

§ 558b BGB

Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.

Bürgerliches Gesetzbuch, § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung

Der Mieter hat nach Zugang des Erhöhungsverlangens zwei Monate Zeit zu prüfen und zuzustimmen. Die Zustimmung kann schriftlich oder durch schlüssiges Handeln (vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete) erfolgen. Teilzustimmung ist möglich.

Klagefrist 3 Monate

Stimmt der Mieter nicht oder nur teilweise zu, muss der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist Zustimmungsklage beim Amtsgericht Nürnberg erheben. Versäumt er die Frist, wird das Erhöhungsverlangen unwirksam und ein neues Verfahren ist erforderlich.

Wirksamwerden

Die erhöhte Miete wird mit Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens geschuldet. Das Erhöhungsverlangen wirkt damit faktisch mit einer dreimonatigen Ankündigungsfrist.

Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder Energie einsparen, darf er acht Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufschlagen.

Die Erhöhung ist auf drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche in sechs Jahren gedeckelt (zwei Euro bei Ausgangsmieten unter sieben Euro). Erhaltungsanteile sind herauszurechnen; reine Instandhaltung berechtigt nicht zur Erhöhung.

Ankündigung

Die Modernisierung muss dem Mieter drei Monate vor Beginn in Textform angekündigt werden, mit Angabe von Art, Umfang, Zeitraum und zu erwartender Mieterhöhung (§ 555c BGB). Fehlerhafte Ankündigungen führen zu Härtefalleinwendungen oder vollständigem Scheitern der Erhöhung.

Mietpreisbremse bei Neuvermietung

Bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete nach § 556d BGB höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Nürnberg ist diese Regelung durch die bayerische Mieterschutzverordnung aktiviert.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten für Neubauten (Erstvermietung nach 1. Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen und Vormieten, die bereits oberhalb der Bremse lagen (Bestandsmietenschutz nach § 556e BGB).

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Mieterhöhung kann eine Anpassung verlangt werden. Das Erhöhungsverlangen kann zudem erst ein Jahr nach der letzten Erhöhung ausgesprochen werden. In Nürnberg gilt die Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Welche Kappungsgrenze gilt in Nürnberg?

Für Nürnberg gilt die verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Sie wirkt als absolute Obergrenze, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt.

Muss ich zustimmen, wenn die geforderte Miete der Vergleichsmiete entspricht?

Ja, wenn das Erhöhungsverlangen formgerecht ist und die Grenzen der §§ 558 ff. BGB eingehalten sind. Eine Verweigerung führt zur Zustimmungsklage, in der das Gericht entscheidet. Bei Obsiegen des Vermieters trägt der Mieter die Verfahrenskosten.

Was passiert, wenn das Erhöhungsschreiben formelle Fehler hat?

Ein formell unwirksames Erhöhungsverlangen bindet weder Mieter noch Vermieter. Der Vermieter muss ein neues, fehlerfreies Schreiben versenden, wodurch sich der Erhöhungszeitpunkt um mindestens drei Monate verschiebt.

Zählt die Modernisierungsmieterhöhung auf die Kappungsgrenze?

Nein. Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB wird separat berechnet und ist von der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB nicht erfasst. Sie hat eine eigene Kappung von drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren.

Kann die Zustimmungsklage hinausgezögert werden?

Die Klagefrist von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Versäumt der Vermieter sie, wird das Erhöhungsverlangen unwirksam und muss neu aufgesetzt werden. Sorgfältige Terminüberwachung ist entscheidend.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Fachlich geprüft von

Florian Asam, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Nürnberg
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Florian Asam

Florian Asam berät Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Nürnberg bei Mieterhöhungen nach Nürnberger Mietspiegel, bei Modernisierungsmieterhöhungen und vor dem Hintergrund der bayerischen Mietpreisbremse. Vertretung in Zustimmungsklagen vor dem Amtsgericht Nürnberg.

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