Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und bemisst sich nach Einkommen des Zahlungspflichtigen und Alter des Kindes.
- Der Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB gesetzlich geregelt. Das hälftige Kindergeld wird bei minderjährigen Kindern vom Tabellenbetrag abgezogen.
- Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 Euro bei Erwerbstätigen.
- Kindesunterhalt ist nur ab dem Zeitpunkt durchsetzbar, zu dem der Unterhaltspflichtige in Verzug gesetzt wurde. Rückwirkende Ansprüche sind die Ausnahme.
Getrennt lebende Eltern schulden ihrem Kind Barunterhalt. Wie hoch er ausfällt, legt bundesweit die Düsseldorfer Tabelle fest. Wer das System versteht, kann Forderungen korrekt beziffern und unnötige Streitigkeiten vermeiden.
Grundlagen des Kindesunterhalts
Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Der betreuende Elternteil erbringt seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung (Betreuungsunterhalt), der andere durch Geldzahlung (Barunterhalt). Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf.
Bürgerliches Gesetzbuch, § 1610 Maß des UnterhaltsBeim minderjährigen Kind bestimmt sich der Bedarf nicht nach dessen eigener Lebensstellung, sondern nach der des unterhaltspflichtigen Elternteils. Genau an diesem Punkt setzt die Düsseldorfer Tabelle an: Sie bildet den typisierten Bedarf ab, gestaffelt nach Einkommen und Alter.
Die Düsseldorfer Tabelle im Überblick
Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, an der sich bundesweit alle Familiengerichte orientieren. Sie wird regelmäßig angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2026.
Einkommensgruppen
Die Tabelle teilt das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in 15 Einkommensgruppen, beginnend bei bis zu 2.100 Euro und endend bei 11.000 Euro. Für höhere Einkommen erfolgt eine konkrete Bedarfsberechnung.
Altersstufen
Drei Altersstufen werden unterschieden:
- Altersstufe 1: bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Altersstufe 2: vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Altersstufe 3: vom 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Volljährige Kinder bilden eine eigene Gruppe mit abweichender Berechnungssystematik.
Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt ist gesetzlich definiert und bildet die unterste Zeile der Tabelle. Er orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum des Kindes.
Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes.
Bürgerliches Gesetzbuch, § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger KinderSchritt für Schritt: Unterhalt berechnen
Die praktische Berechnung erfolgt in vier Schritten.
1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln
Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Als berufsbedingte Pauschale setzen viele Gerichte 5 Prozent des Nettoeinkommens an, mindestens 50 Euro, höchstens 150 Euro. Bestehende Verbindlichkeiten können bei ehelichen Krediten berücksichtigt werden.
2. Einkommensgruppe bestimmen
Das bereinigte Nettoeinkommen wird in die passende Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet.
3. Tabellenbetrag ablesen
In der Altersstufe des Kindes wird der Tabellenbetrag abgelesen. Dieser Betrag ist der Zahlbetrag vor Kindergeldabzug.
4. Kindergeld anrechnen
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld. Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 Euro pro Kind.
Rechenbeispiel
Bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters: 3.200 Euro (Einkommensgruppe 4). Kind, 10 Jahre alt (Altersstufe 2). Tabellenbetrag: 726 Euro. Abzug halbes Kindergeld: 127,50 Euro. Zahlbetrag: rund 598,50 Euro monatlich.
Selbstbehalt und Mangelfall
Der Unterhaltspflichtige muss nach Zahlung des Unterhalts selbst über einen angemessenen Betrag verfügen. Dieser Selbstbehalt ist je nach Unterhaltsverpflichtung unterschiedlich hoch:
- Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 Euro bei Erwerbstätigen, 1.200 Euro bei Nichterwerbstätigen
- Gegenüber volljährigen privilegierten Kindern (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils, Schulausbildung): 1.750 Euro
- Gegenüber sonstigen volljährigen Kindern: 2.000 Euro
Reicht das Einkommen nicht aus, um den Unterhalt aller Berechtigten zu decken, liegt ein Mangelfall vor. Das verfügbare Einkommen wird dann anteilig verteilt. Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind dabei vorrangig zu bedienen.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Der Unterhaltspflichtige muss zumutbare Anstrengungen unternehmen, um den Mindestunterhalt zu erwirtschaften, gegebenenfalls auch durch Nebenjobs oder Ortswechsel.
Unterhalt für volljährige Kinder
Mit Volljährigkeit ändert sich die Unterhaltssystematik. Beide Elternteile schulden jetzt Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Der bisher nur betreuende Elternteil kann ebenfalls zur Zahlung herangezogen werden.
Studenten. Der Bedarf für Studierende mit eigenem Hausstand beträgt 2026 pauschal 990 Euro monatlich inklusive Kranken- und Pflegeversicherung. Eigenes Einkommen, BAföG und Ausbildungsvergütungen werden angerechnet.
Erstausbildung. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung. Bei Studium oder Berufsausbildung ist das meist der erfolgreiche Abschluss. Fachwechsel oder Studienabbruch können die Unterhaltspflicht beenden.
Privilegiert oder nicht. Privilegiert im Sinne von § 1603 BGB sind volljährige Kinder bis zum 21. Geburtstag, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der Schulausbildung befinden. Sie sind minderjährigen Kindern gleichgestellt.
Durchsetzung und Vollstreckung
Inverzugsetzung. Unterhalt wird nur ab dem Zeitpunkt geschuldet, zu dem der Pflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde. Die rechtzeitige schriftliche Aufforderung mit Bezifferung oder Auskunftsverlangen ist entscheidend.
Titulierung. Ein vollstreckbarer Unterhaltstitel kann durch gerichtlichen Beschluss, gerichtlichen Vergleich oder notarielle Urkunde entstehen. Beim Jugendamt können minderjährige Kinder kostenlos eine Jugendamtsurkunde erwirken, sobald der Pflichtige dazu bereit ist.
Eilrechtsschutz. Wenn der Unterhalt akut fehlt, kommt ein Eilverfahren im Familienrecht in Betracht. Das Gericht kann binnen weniger Wochen eine vorläufige Unterhaltsregelung treffen.
Unterhaltsvorschuss. Zahlt der Barunterhaltspflichtige nicht oder nicht regelmäßig, kann der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Nürnberg beantragen. Die Leistung wird bis zum 18. Geburtstag gewährt und orientiert sich am Mindestunterhalt abzüglich vollem Kindergeld.
Vollstreckung. Aus einem Titel kann in Arbeitseinkommen, Konten oder Vermögen vollstreckt werden. Unterhaltsforderungen genießen einen erhöhten Pfändungsschutz und haben Vorrang vor anderen Forderungen.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt
Kann ich Kindesunterhalt rückwirkend fordern?
Grundsätzlich nein. Unterhalt wird nur ab Inverzugsetzung geschuldet. Eine rückwirkende Forderung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Pflichtige sein Einkommen arglistig verschwiegen hat oder Auskunftspflichten verletzt hat.
Muss ich Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei mir übernachtet?
Gelegentliche Übernachtungen im Rahmen des Umgangs mindern den Barunterhalt nicht. Erst bei einem echten Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung ergibt sich eine andere Berechnung, bei der beide Eltern anteilig Barunterhalt schulden.
Was gilt bei Selbstständigen bei der Einkommensermittlung?
Bei Selbstständigen wird in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Abschreibungen, Investitionen und private Lebensführung werden bereinigt. Die Offenlegung erfolgt über Bilanzen, Einkommensteuerbescheide und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (127,50 Euro) vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. Bezieht der betreuende Elternteil das Kindergeld, mindert es den Zahlbetrag entsprechend.
Kann der Unterhalt angepasst werden, wenn sich das Einkommen ändert?
Ja, bei wesentlicher und dauerhafter Änderung der Einkommensverhältnisse kann eine Anpassung verlangt werden. Das gilt sowohl nach oben als auch nach unten. Dynamische Titel passen sich mit den Änderungen der Tabelle automatisch an.
Wie lange schulde ich Unterhalt bei Ausbildung oder Studium?
Bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung. Bei zielstrebigem Studium oder Berufsausbildung endet die Pflicht mit dem erfolgreichen Abschluss. Ein überlanger Studienverlauf oder Fachwechsel ohne Grund kann die Unterhaltspflicht begrenzen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.