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Bau- und Architektenrecht Nürnberg

Fachanwaltliche Vertretung für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, HOAI-Streitigkeiten und Architektenhaftung - mit langjähriger Erfahrung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Baurecht Beratung Nürnberg
2 Fachanwälte verfügbar
Bauvertragsrecht VOB/B & BGB-Werkvertrag
Baumängel Dokumentation & Durchsetzung
HOAI Honorarstreitigkeiten

Ihre Experten für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg

Als Bau- und Architektenrecht Anwalt in Nürnberg unterstützen wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei der rechtlichen Bewältigung komplexer Bauprojekte. Die Vielschichtigkeit moderner Bauvorhaben führt häufig zu Konflikten zwischen den Beteiligten - sei es wegen Baumängeln, Bauverzug oder Planungsfehlern.

Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht verfügen über langjährige Erfahrung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Amtsgericht Nürnberg - mit dem Anspruch, Bauprozesse nach Möglichkeit zu vermeiden und in streitigen Verfahren auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen hinzuwirken.

Interdisziplinäres Netzwerk

Zusammenarbeit mit Bausachverständigen, Architekten, Bauingenieuren und Statikern für eine ganzheitliche Betreuung komplexer Bauvorhaben.

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Bauvertragsrecht & VOB

Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht, einschließlich Bauträgerverträgen mit Schutz nach MaBV.

Baumängel

Ordnungsgemäße Mängeldokumentation, rechtswirksame Nachbesserungsaufforderung, Durchsetzung von Minderung und Schadensersatz.

Bauverzug

Nachfristsetzung, Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung - bis hin zur Kündigung und Ersatzvornahme.

HOAI-Honorarstreitigkeiten

Beratung zu freier Honorarvereinbarung, Abwehr unberechtigter Honorarforderungen, korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen.

Architektenhaftung

Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen aus Planungsfehlern, Kostenkontrolle und Überwachungspflichten.

Öffentliches Baurecht

Baugenehmigungsverfahren nach Bayerischer Bauordnung, Nachbarschutz, Widerspruchsverfahren und Schwarzbau-Problematik.

Ihr Ansprechpartner

Henning Hullermann

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Henning Hullermann, Jahrgang 1967, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, dem Referendariat am Oberlandesgericht Hamm und der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1997 war er zunächst in Chemnitz und Fürth tätig, bevor er 2003 in die Kanzlei eintrat. Sein Schwerpunkt liegt im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Architektenhonorarrecht, wobei er Bauprozesse möglichst vermeidet und in streitigen Verfahren konsequent auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen hinwirkt.

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Henning Hullermann - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ihr Ansprechpartner

Thomas Dürer

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Thomas Dürer, Jahrgang 1967, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg, dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg und der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 war er in Erlangen und Nürnberg tätig, bevor er 2009 zur Sozietät stieß. Er berät vor allem im privaten Baurecht und verbindet eine fachkundige juristische Vertretung mit einem ausgeprägten Blick auf das ökonomisch sinnvollste Ergebnis eines jeden Mandats.

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Thomas Dürer - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Häufige Fragen zum Bau- und Architektenrecht

Wie lange kann ich Baumängel geltend machen?

Nach BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen: vier Jahre für wesentliche, zwei Jahre für unwesentliche Mängel. Die Fristen beginnen mit der Abnahme zu laufen und sind unbedingt zu beachten.

Was kann ich gegen Bauverzug unternehmen?

Setzen Sie dem Bauunternehmen eine Nachfrist zur Fertigstellung. Nach erfolglosem Ablauf können Sie Vertragsstrafen und Schadensersatz geltend machen oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen.

Muss ich einen mangelhaften Bau abnehmen?

Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Bei unwesentlichen Mängeln müssen Sie abnehmen, können aber einen Mängelvorbehalt erklären. Die Abnahme löst die Fälligkeit der Schlusszahlung aus.

Haftet der Architekt für Kostensteigerungen?

Ja, bei Verletzung der Kostenkontrollpflichten nach HOAI. Bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens ohne Aufklärung des Bauherrn kann Schadensersatz gefordert werden.

Kann ich HOAI-Honorare frei verhandeln?

Seit dem EuGH-Urteil 2019 grundsätzlich ja. Bei Verbraucherverträgen muss der Architekt über die freie Vereinbarkeit aufklären - sonst gelten weiterhin die HOAI-Mindestsätze.

Was tun bei Insolvenz des Bauunternehmens?

Sicherheitseinbehalte nicht auszahlen, Gewährleistungsbürgschaften sofort kündigen, bevor sie an die Insolvenzmasse fallen. Baukosten für die Fertigstellung als Insolvenzforderung anmelden.

Fragen zum Bau- und Architektenrecht?

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