Fachanwaltliche Vertretung für Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei Baumängeln, Bauverzug, HOAI-Streitigkeiten und Architektenhaftung - mit langjähriger Erfahrung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Als Bau- und Architektenrecht Anwalt in Nürnberg unterstützen wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei der rechtlichen Bewältigung komplexer Bauprojekte. Die Vielschichtigkeit moderner Bauvorhaben führt häufig zu Konflikten zwischen den Beteiligten - sei es wegen Baumängeln, Bauverzug oder Planungsfehlern.
Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht verfügen über langjährige Erfahrung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Amtsgericht Nürnberg - mit dem Anspruch, Bauprozesse nach Möglichkeit zu vermeiden und in streitigen Verfahren auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen hinzuwirken.
Zusammenarbeit mit Bausachverständigen, Architekten, Bauingenieuren und Statikern für eine ganzheitliche Betreuung komplexer Bauvorhaben.
Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB-Werkvertragsrecht, einschließlich Bauträgerverträgen mit Schutz nach MaBV.
Ordnungsgemäße Mängeldokumentation, rechtswirksame Nachbesserungsaufforderung, Durchsetzung von Minderung und Schadensersatz.
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen und Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung - bis hin zur Kündigung und Ersatzvornahme.
Beratung zu freier Honorarvereinbarung, Abwehr unberechtigter Honorarforderungen, korrekte Abrechnung nach Leistungsphasen.
Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen aus Planungsfehlern, Kostenkontrolle und Überwachungspflichten.
Baugenehmigungsverfahren nach Bayerischer Bauordnung, Nachbarschutz, Widerspruchsverfahren und Schwarzbau-Problematik.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Henning Hullermann, Jahrgang 1967, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, dem Referendariat am Oberlandesgericht Hamm und der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1997 war er zunächst in Chemnitz und Fürth tätig, bevor er 2003 in die Kanzlei eintrat. Sein Schwerpunkt liegt im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Architektenhonorarrecht, wobei er Bauprozesse möglichst vermeidet und in streitigen Verfahren konsequent auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen hinwirkt.
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Thomas Dürer, Jahrgang 1967, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der FAU Erlangen-Nürnberg, dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg und der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1998 war er in Erlangen und Nürnberg tätig, bevor er 2009 zur Sozietät stieß. Er berät vor allem im privaten Baurecht und verbindet eine fachkundige juristische Vertretung mit einem ausgeprägten Blick auf das ökonomisch sinnvollste Ergebnis eines jeden Mandats.
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Nach BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme. Bei VOB/B-Verträgen: vier Jahre für wesentliche, zwei Jahre für unwesentliche Mängel. Die Fristen beginnen mit der Abnahme zu laufen und sind unbedingt zu beachten.
Setzen Sie dem Bauunternehmen eine Nachfrist zur Fertigstellung. Nach erfolglosem Ablauf können Sie Vertragsstrafen und Schadensersatz geltend machen oder in schweren Fällen den Vertrag kündigen.
Eine Abnahmeverweigerung ist nur bei wesentlichen Mängeln zulässig. Bei unwesentlichen Mängeln müssen Sie abnehmen, können aber einen Mängelvorbehalt erklären. Die Abnahme löst die Fälligkeit der Schlusszahlung aus.
Ja, bei Verletzung der Kostenkontrollpflichten nach HOAI. Bei Überschreitung des vereinbarten Kostenrahmens ohne Aufklärung des Bauherrn kann Schadensersatz gefordert werden.
Seit dem EuGH-Urteil 2019 grundsätzlich ja. Bei Verbraucherverträgen muss der Architekt über die freie Vereinbarkeit aufklären - sonst gelten weiterhin die HOAI-Mindestsätze.
Sicherheitseinbehalte nicht auszahlen, Gewährleistungsbürgschaften sofort kündigen, bevor sie an die Insolvenzmasse fallen. Baukosten für die Fertigstellung als Insolvenzforderung anmelden.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von der Mängeldokumentation bis zur HOAI.
Baumängel
Systematische Mängeldokumentation mit Fotos, präziser Beschreibung und Nachbesserungsfristen als Grundlage für spätere Ansprüche.
Architektenrecht
Wann Architekten haften, welche Leistungsphasen erfasst sind und wie die Berufshaftpflichtversicherung greift.
Bauvertragsrecht
Die wichtigsten Regelungen der VOB/B - von der Abnahme über Gewährleistung bis zur Kündigung.
Zahlungen
Wann Abschlagszahlungen fällig werden, wie Rechnungen zu prüfen sind und wann die Zahlung verweigert werden kann.
Bauverzug
Nachfristsetzung, Vertragsstrafen, Schadensersatz - die wichtigsten Schritte bei verspäteter Fertigstellung.