Kompetente Beratung und Vertretung für Vermieter, Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften in Nürnberg und Umgebung.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Vermieter als auch Mieter, Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften betrifft. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Mietverträge, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen und das Wohnungseigentumsrecht.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und dem Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten wir Ihnen eine kompetente und zielgerichtete Beratung – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Wir vertreten schwerpunktmäßig Vermieter, Eigentümer und WEGs – mit dem Ziel, Ihre Interessen durchzusetzen.
Rechtssichere Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien, angepasst an Ihre Bedürfnisse.
Durchsetzung von Kündigungen, Räumungsklagen und Verteidigung gegen unberechtigte Kündigungen.
Beratung und Durchsetzung von Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Modernisierung oder Staffelmiete.
Abwehr unberechtigter Mietminderungen und Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen.
Prüfung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, Durchsetzung von Nachzahlungen.
Beratung von WEGs und Verwaltern, Anfechtung von Beschlüssen, Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Florian Asam ist seit 2012 bei Dr. Herzog & Partner tätig und hat sich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt verfügt er über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet.
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Der Vermieter kann bei berechtigtem Interesse kündigen, z.B. bei Eigenbedarf, erheblichen Vertragsverletzungen des Mieters oder wirtschaftlicher Verwertung. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer.
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um maximal 20% (in manchen Städten 15%) erhöht werden. Zudem ist die ortsübliche Vergleichsmiete die Obergrenze.
Prüfen Sie, ob ein erheblicher Mangel vorliegt und ob der Mieter diesen ordnungsgemäß angezeigt hat. Die Höhe der Minderung muss angemessen sein. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr unberechtigter Minderungen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Bei Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen. Wir informieren Sie vorab transparent über die Kosten.
Eine Räumungsklage dauert in der Regel 3-6 Monate bis zum Urteil. Bei Widerspruch des Mieters kann sich das Verfahren verlängern. Wir arbeiten zügig, um Ihre Interessen schnellstmöglich durchzusetzen.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Beschlussfassungen und die Kostenverteilung innerhalb der WEG.
Informieren Sie sich über aktuelle Rechtsprechung und wichtige Themen im Miet- und WEG-Recht.
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