Startseite Rechtsgebiete Wirtschaftsrecht Unternehmenskauf
Wirtschaftsrecht

Unternehmenskauf und Due Diligence

Aktualisiert April 2026 10 Min. Lesezeit Roman B. Peter Fachlich geprüft Roman B. Peter, Rechtsanwalt
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Unternehmenskauf dauert typischerweise vier bis neun Monate: Letter of Intent, Due Diligence, Vertragsverhandlung, Signing, Closing.
  • Asset Deal (Kauf einzelner Wirtschaftsgüter) oder Share Deal (Kauf der Gesellschaftsanteile) haben unterschiedliche steuerliche und haftungsrechtliche Folgen.
  • Beim Asset Deal kann § 25 HGB eine Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten begründen, wenn die Firma fortgeführt wird.
  • Bei Zusammenschlüssen oberhalb bestimmter Umsatzschwellen ist eine Fusionskontrollanmeldung beim Bundeskartellamt erforderlich. Vollzug ohne Freigabe ist nichtig.

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist eine der komplexesten Transaktionen im Wirtschaftsrecht. Neben der wirtschaftlichen Bewertung entscheiden Due Diligence, Vertragsgestaltung und kartellrechtliche Freigaben über Erfolg oder Scheitern.

Ablauf einer M&A-Transaktion

1. Vorfeld. Erste Gespräche, Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), Austausch von Eckdaten. Bei größeren Transaktionen kommt ein Letter of Intent (LoI) oder Term Sheet hinzu, der die Eckpunkte unverbindlich festhält.

2. Due Diligence. Der Käufer prüft das Zielunternehmen in den Bereichen Legal, Tax, Financial und Commercial. Meist erfolgt die Prüfung über einen virtuellen Datenraum mit Fragenkatalogen (Q&A).

3. Vertragsverhandlung. Auf Basis der Prüfungsergebnisse werden Kaufpreis, Garantien, Freistellungen und Closing-Bedingungen verhandelt. Das Signing ist die Unterzeichnung des notariell beurkundeten Vertrags.

4. Closing. Erfüllung der Vollzugsbedingungen (Kartellfreigabe, Finanzierung, Zustimmungen), Übertragung der Anteile oder Vermögensgegenstände, Kaufpreiszahlung. Das Closing ist oft Wochen oder Monate nach dem Signing.

Asset Deal oder Share Deal: Die Grundentscheidung

Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile am Zielunternehmen übertragen. Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger erhalten. Alle Verträge, Arbeitnehmer und Verbindlichkeiten laufen unverändert weiter. Der Käufer übernimmt das komplette Paket einschließlich aller Risiken.

Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter (Maschinen, Vorräte, Vertragsbeziehungen, Marken) gekauft. Der Käufer wählt, was übernommen wird. Jeder einzelne Vertrag muss einzeln übertragen werden, was die Zustimmung der Vertragspartner erfordert.

§ 453 BGB

Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung. Damit sind auch Unternehmenskäufe und der Erwerb von Geschäftsanteilen vom Kaufrecht erfasst.

Bürgerliches Gesetzbuch, § 453 Rechtskauf
§ 25 HGB

Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Dritten mitgeteilt worden ist.

Handelsgesetzbuch, § 25 Firmenfortführung

Steuerliche Unterschiede. Beim Asset Deal kann der Käufer das übernommene Vermögen neu abschreiben (Step-up). Beim Share Deal ist dies nicht möglich. Verkäuferseitig ist der Share Deal bei natürlichen Personen oft vorteilhafter (Teileinkünfteverfahren). Die steuerliche Struktur gehört von Anfang an in die Verhandlung.

Due Diligence: Das Unternehmen auf dem Prüfstand

Die rechtliche Due Diligence durchleuchtet die Rechtsverhältnisse des Zielunternehmens. Ziel ist die Identifikation von Risiken, die den Kaufpreis beeinflussen oder in Garantieklauseln abgesichert werden müssen.

Prüfungsfelder Legal Due Diligence

Gesellschaftsstruktur und Anteilsverhältnisse · wesentliche Verträge und Change-of-Control-Klauseln · Arbeitsrecht und Betriebsvereinbarungen · Immobilien und Mietverträge · gewerbliche Schutzrechte · laufende Rechtsstreitigkeiten · Compliance und Genehmigungen · Datenschutz · steuerliche Risiken.

Change-of-Control-Klauseln. Viele Verträge enthalten Sonderkündigungsrechte bei Eigentümerwechsel. Besonders Kundenverträge, Mietverträge und Kreditverträge sind zu prüfen. Bei Share Deals kann eine kritische Masse von Kündigungsrechten den Deal gefährden.

Arbeitsrecht. Prüfung aller Anstellungsverträge, Betriebsvereinbarungen, Pensionszusagen, Altersteilzeitvereinbarungen. Besonders kritisch: Schlüsselmitarbeiter und deren Wettbewerbsverbote.

Gesellschaftsrecht. Handelsregisterauszüge, Satzung, Gesellschafterlisten, Gesellschafterbeschlüsse. Bei komplizierten Strukturen mit GmbH-Holdings sind alle Ebenen zu durchleuchten.

Der Unternehmenskaufvertrag

Der Share Purchase Agreement (SPA) oder Asset Purchase Agreement (APA) regelt den Erwerb. Umfang und Komplexität hängen von der Transaktionsgröße ab. Ein mittlerer mittelständischer Kauf kommt mit 50 bis 100 Seiten aus, größere Transaktionen umfassen häufig 150 Seiten plus Anlagen.

Kaufpreismechanik. Die Varianten reichen vom festen Kaufpreis über Locked-Box (Kaufpreis basiert auf Stichtagsbilanz) bis zum Completion-Accounts-Modell (Anpassung nach Closing-Bilanz). Earn-Out-Regelungen binden einen Teil des Kaufpreises an zukünftige Ergebnisse.

Signing und Closing. Zwischen Unterzeichnung und Vollzug liegen oft Monate. Der Vertrag regelt, was in diesem Zeitraum geschehen darf (ordentliche Geschäftsführung, MAC-Klausel für wesentliche nachteilige Veränderungen).

Notarielle Form. Beim Erwerb von GmbH-Anteilen ist nach § 15 Abs. 3 GmbHG notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der gesamte Vertrag einschließlich aller Anlagen muss beurkundet werden. Bei Asset Deals ist die Form nur bei Grundstücken erforderlich.

Garantien und Freistellungen

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht ist für Unternehmenskäufe unzureichend. Der Vertrag regelt Garantien (Garantiekatalog) und Freistellungen (Indemnities) ausführlicher.

Garantiekatalog. Typische Zusicherungen: ordnungsgemäße Gesellschaftsstruktur, Eigentum an Anteilen, Vollständigkeit der Jahresabschlüsse, keine ungenannten Rechtsstreitigkeiten, Einhaltung der Gesetze, kein Arbeitsrechts-Verstoß. Garantien werden meist auf fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises begrenzt (Cap).

Freistellungen. Für identifizierte konkrete Risiken (laufende Steuerprüfung, bestimmter Gerichtsprozess) übernimmt der Verkäufer das Risiko in voller Höhe, ohne Haftungsgrenze.

De-minimis und Basket. Kleinere Garantieverletzungen werden von Bagatellgrenzen (de minimis) ausgenommen. Ein Basket fasst mehrere Verletzungen zusammen, erst ab dessen Überschreitung haftet der Verkäufer.

Verjährung. Vertragliche Garantien verjähren meist in 18 bis 36 Monaten. Steuergarantien folgen der steuerlichen Festsetzungsfrist (in der Regel fünf Jahre, bei Hinterziehung zehn).

Kartellrechtliche Fusionskontrolle

Unternehmenszusammenschlüsse oberhalb bestimmter Umsatzschwellen sind beim Bundeskartellamt anzumelden und dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden. Ein Vollzug vor Freigabe ist nichtig und bußgeldbewehrt.

Inlandsschwelle. Anmeldepflicht bei weltweitem Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen über 500 Millionen Euro und Inlandsumsatz eines Beteiligten über 50 Millionen Euro sowie eines weiteren über 17,5 Millionen Euro.

EU-Dimension. Bei größeren grenzüberschreitenden Transaktionen übernimmt die Europäische Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Die Schwellenwerte liegen deutlich höher.

Freigabefristen

Phase 1: ein Monat ab vollständiger Anmeldung. In über 95 Prozent der Fälle erfolgt die Freigabe in dieser Phase. Bei kritischen Fällen schließt sich Phase 2 mit vier Monaten vertieftem Prüfungsverfahren an.

Betriebsübergang nach § 613a BGB

Beim Asset Deal führt der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils zum gesetzlichen Betriebsübergang. Alle Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Erwerber über. Der Erwerber tritt vollständig in die bestehenden Rechte und Pflichten ein.

Informationspflicht. Vor dem Übergang müssen die betroffenen Arbeitnehmer schriftlich informiert werden über Zeitpunkt, Grund, rechtliche und wirtschaftliche Folgen sowie in Aussicht genommene Maßnahmen. Die Information löst die einmonatige Widerspruchsfrist aus.

Widerspruchsrecht. Arbeitnehmer können binnen eines Monats dem Übergang widersprechen. Das Arbeitsverhältnis bleibt dann bei der übertragenden Gesellschaft, was zu betriebsbedingten Kündigungen führen kann.

Kündigungsschutz. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen (betriebsbedingt wegen tatsächlicher Umstrukturierung) bleiben möglich.

Häufige Fragen zum Unternehmenskauf

Wie lange dauert eine Unternehmenstransaktion?

Von den ersten Gesprächen bis zum Closing vergehen bei mittelständischen Transaktionen typischerweise vier bis neun Monate. Die Due Diligence dauert meist sechs bis zwölf Wochen, Vertragsverhandlungen vier bis acht Wochen, zwischen Signing und Closing oft weitere zwei bis drei Monate wegen Kartellfreigabe und Finanzierung.

Was ist der Unterschied zwischen Signing und Closing?

Signing ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Closing ist der tatsächliche Vollzug der Übertragung. Zwischen beiden liegen Bedingungen: Kartellfreigabe, Finanzierungszusagen, Zustimmungen Dritter. Bei Asset Deals fallen Signing und Closing manchmal zusammen, bei Share Deals in der Regel nicht.

Wer zahlt die Kosten der Due Diligence?

Jede Seite trägt die eigenen Kosten. Der Käufer trägt die Kosten der Buyside-Due-Diligence, der Verkäufer die Kosten der vorbereitenden Vendor Due Diligence, falls durchgeführt. Bei mittelständischen Deals summieren sich die Buyside-Kosten für alle Prüfungen (Legal, Tax, Financial) auf 50.000 bis 200.000 Euro.

Brauche ich einen Notar?

Beim Kauf von GmbH-Anteilen zwingend (§ 15 GmbHG). Beim Kauf von AG-Aktien nur bei besonderen Konstellationen. Beim Asset Deal nur, wenn Grundstücke oder GmbH-Anteile übertragen werden. Bei gemischten Deals wird der gesamte Vertrag vorsorglich beurkundet.

Wie hoch sollten Garantieklauseln haften?

Üblich ist ein Cap zwischen fünf und zehn Prozent des Kaufpreises für allgemeine Garantien. Fundamentale Garantien (Eigentum an Anteilen) haften in voller Kaufpreishöhe. Freistellungen sind meist ohne Cap. Die konkrete Höhe hängt von Branche, Deal-Größe und Verhandlungsposition ab.

Welche Rolle spielt das Landgericht Nürnberg-Fürth?

Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen werden bei Nürnberger Unternehmen regelmäßig vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, verhandelt, sofern nicht eine Schiedsklausel vereinbart ist. Bei größeren Transaktionen wird häufig eine Schiedsvereinbarung (DIS, ICC) bevorzugt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Für eine konkrete Einschätzung Ihrer Situation vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Fachlich geprüft von

Roman B. Peter, Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht in Nürnberg
Rechtsanwalt · Partner

Roman B. Peter

Roman B. Peter begleitet Unternehmenskäufe und Umstrukturierungen im Mittelstand. Schwerpunkte: M&A, Due Diligence, Kaufvertragsverhandlung, kartellrechtliche Freigaben. Er vertritt Mandanten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth und dem Oberlandesgericht Nürnberg.

Mehr über Roman B. Peter

Unternehmenskauf in Nürnberg geplant?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit Rechtsanwalt Roman B. Peter. Von der Due Diligence bis zum Closing.