Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Florian Asam ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Leasingrecht, Immobilienrecht und IT-Recht / Datenschutzrecht tätig.
Aufgrund seiner jahrelang nachgewiesenen praktischen und theoretischen Kenntnisse ist Florian Asam befugt, den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.
Er betreut Immobilien- / Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Verwalter sowie Vermieter und Mieter bei der Vertragsgestaltung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung aller sich aus Mietverhältnissen und dem Wohnungseigentum ergebenden Ansprüche.
Aufgrund seiner zusätzlichen Qualifikation als Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) ist er in der Lage die wirtschaftswissenschaftlichen Bezüge der Rechtsordnung zu überblicken, ökonomische Problemstellungen, die sich im Bereich des Immobilienrechts oftmals ergeben, zu erkennen und sie einer nicht nur rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Lösung zuzuführen.