Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht und Schadensersatz - mit über 20 Jahren Erfahrung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, Amtsgericht Nürnberg und OLG Nürnberg.
Als Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht und Schadensersatz Anwalt Nürnberg stehen wir Ihnen seit über 20 Jahren mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite. Unser Team verfügt über fundierte Expertise bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, dem Amtsgericht Nürnberg sowie dem Oberlandesgericht Nürnberg.
Das Zivilrecht ist die Grundlage für Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern. Vom Online-Kauf bis zum Nachbarschaftsstreit, von der mangelhaften Handwerkerleistung bis zum Verkehrsunfall - wir begleiten Sie durch alle Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ein Mahnbescheid erfordert Ihre Reaktion binnen zwei Wochen. Verjährungsfristen und Vollstreckungsbescheide können Ihre Rechte vernichten - handeln Sie schnell.
Durchsetzung und Verteidigung bei Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen - von Online-Handel bis Handwerkerleistung.
Durchsetzung nach Verkehrsunfällen, Produktschäden, deliktischen Schäden - inklusive Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Verdienstausfall.
Beratung bei mangelhafter Ware, Widerrufsrechten bei Online-Käufen, Gewährleistungsansprüchen nach BGB und EU-Verbraucherrecht.
Lärmschutz, Grenzbebauung, Baumrecht und Immissionsschäden - sensible Streitbeilegung in Nachbarschaftskonflikten.
Reaktion auf Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Klageverfahren vor Amts- und Landgericht Nürnberg.
Verhandlungen, Mediation, Schiedsverfahren - oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
Ihr erfahrenes Team für Zivilrecht in Nürnberg
Unser Team aus acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät Sie kompetent in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts, Vertragsrechts und Schadensersatzrechts. Mit über 20 Jahren Erfahrung vor den Nürnberger Gerichten kennen wir die örtlichen Verfahrensabläufe und die Rechtsprechung des Landgerichts Nürnberg-Fürth sowie des Amtsgerichts Nürnberg. Je nach Schwerpunkt Ihres Falls vermitteln wir intern an die passende Fachkompetenz in unserer Sozietät.
Beratungsgespräch vereinbaren
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schaden und Schädiger erlangt haben. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden 30 Jahre - bei manchen Verträgen nur zwei Jahre.
Das Amtsgericht Nürnberg ist für Streitwerte bis 5.000 Euro zuständig, das Landgericht Nürnberg-Fürth für höhere Beträge. Am Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang, am Landgericht ist anwaltliche Vertretung Pflicht.
Verfahren am Amtsgericht sind kostengünstiger als am Landgericht. Bei Streitwerten unter 1.000 Euro übersteigen die Kosten oft den Streitwert - wir beraten Sie ehrlich über die Kosten-Nutzen-Relation.
Bei einer Niederlage tragen Sie grundsätzlich die Kosten des Verfahrens und erstatten die Anwaltskosten der Gegenseite. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann das Kostenrisiko begrenzen.
Dokumentieren Sie alles schriftlich: Verträge, E-Mails, Rechnungen, Fotos von Schäden. Benennen Sie Zeugen und sichern Sie deren Kontaktdaten. Bei größeren Schäden sollten Sie schnell ein Sachverständigengutachten beauftragen.
Rechtsschutzversicherungen haben oft Ausschlüsse, Wartezeiten und Selbstbehalte. Vertragsrechtsschutz ist nicht immer eingeschlossen, Schadensersatzrechtsschutz meist schon. Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz vor Mandatierung.
Informieren Sie sich über die wichtigsten Themen - von Vertragsstreit bis Schadensersatz.
Vertragsrecht
Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge - typische Probleme und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Schadensersatz
Schadensberechnung, Beweissicherung, Verhandlung mit Versicherungen - so setzen Sie Ihre Ansprüche durch.
Prozess
Die wichtigsten Änderungen im Zivilprozessrecht und wie Ihr Verfahren am Amts- oder Landgericht abläuft.
Kaufrecht
Mangelhafte Ware, Widerrufsrechte bei Online-Käufen, Nacherfüllung und Rücktritt - Ihre Rechte als Käufer.