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Miet- und Wohnungseigentumsrecht Nürnberg

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung von Vermietern, Eigentümern und Wohnungseigentumsgemeinschaften - mit über 20 Jahren Erfahrung vor dem Amtsgericht Nürnberg und Landgericht Nürnberg-Fürth.

Miet- und WEG-Recht Beratung Nürnberg
Fachanwalt verfügbar
Mietrecht Mietverträge & Kündigungen
WEG-Recht Eigentümergemeinschaften
20+ Jahre Erfahrung

Ihre Experten für Miet- und WEG-Recht in Nürnberg

Als Miet- und WEG-Recht Anwalt Nürnberg mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung beraten wir sowohl bei mietrechtlichen Streitigkeiten als auch bei komplexen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Unser Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Vermietern, Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Der angespannte Nürnberger Immobilienmarkt macht Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen und WEG-Streitigkeiten zu brisanten Themen. Wir verfolgen einen lösungsorientierten Ansatz, der außergerichtliche Einigungen bevorzugt - aber bei Bedarf Ihre Ansprüche auch gerichtlich durchsetzt.

Unser Fokus

Wir vertreten schwerpunktmäßig Vermieter, Eigentümer und WEGs - mit dem Ziel, Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Miet- und WEG-Recht

Mietvertragsgestaltung

Rechtssichere Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien, angepasst an die Bedürfnisse von Vermietern und WEGs.

Eigenbedarfskündigungen

Rechtssichere Formulierung, Prüfung des berechtigten Eigeninteresses, Begleitung bis zur Räumungsklage.

Mieterhöhungen

Durchsetzung von Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Modernisierung oder Staffelmiete - inklusive Berechnung der Modernisierungsumlage nach § 559 BGB.

Mängel & Mietminderung

Abwehr unberechtigter Mietminderungen, Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen und angemessene Gewährleistungsansprüche.

WEG-Vertretung

Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern, Anfechtung und Verteidigung von Beschlüssen, Durchsetzung von Ansprüchen.

Räumungsklagen

Vorbereitung und Durchsetzung von Räumungsklagen am Amtsgericht Nürnberg - inklusive anschließender Zwangsräumung.

Ihr Ansprechpartner

Florian Asam

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Florian Asam, Jahrgang 1984, ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg wurde er 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in der Kanzlei tätig. Er betreut vor allem Wohnungseigentümer, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Verwalter sowie Vermieter in allen Fragen des Miet-, Pacht-, Leasing- und Wohnungseigentumsrechts und verbindet juristische Präzision mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.

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Florian Asam - Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Häufige Fragen zum Miet- und WEG-Recht

Wie kann ich als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen?

Eine Eigenbedarfskündigung setzt ein berechtigtes Eigeninteresse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB voraus. Sie müssen konkret darlegen, für wen und warum Sie die Wohnung benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten.

Wann sind Mieterhöhungen nach Modernisierung zulässig?

Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen oder Energie sparen, berechtigen zur Mieterhöhung nach § 559 BGB. Die jährliche Mieterhöhung darf acht Prozent der Modernisierungskosten nicht überschreiten. Maßnahmen müssen drei Monate vorher angekündigt werden.

Muss ich als Vermieter Schönheitsreparaturen zahlen?

Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache. Durch wirksame Vertragsklauseln können sie auf Mieter übertragen werden. Viele Standardklauseln sind nach aktueller BGH-Rechtsprechung unwirksam - insbesondere Quotenabgeltungsklauseln und starre Fristen.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, zahlbar in drei monatlichen Raten. Sie muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst werden. Bei Mietende ist die Kaution nach angemessener Prüfungszeit zurückzuzahlen.

Wie lange dauert eine Räumungsklage in Nürnberg?

Die Verfahrensdauer am Amtsgericht Nürnberg beträgt durchschnittlich sechs bis zwölf Monate bis zur rechtskräftigen Entscheidung. Bei Widerspruch des Mieters oder Räumungsschutzanträgen kann sich das Verfahren verlängern.

Was regelt das WEG-Recht?

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Beschlussfassungen und die Kostenverteilung innerhalb der WEG. Streitige Beschlüsse können vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth angefochten werden.

Fragen zum Miet- und WEG-Recht?

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